VOC-Verordnung
Aufgrund der seit 01.01.2007 geltenden VOC-Verordnung (2004/42/EC oder 199/13/EC) gelten folgende Bestimmungen:
Von uns angebotene Lacke, welche nicht als VOC-konform gekennzeichnet sind, dürfen nur eingeschränkt eingesetzt werden, wie zum Beispiel:
- für die Restaurierung von Oldtimern
- zum Befüllen von Spraydosen
- Industrielackierungen (z.B. Metall ohne Fahrzeugbezug)
- die Lackierung von Fahrzeugen der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Feuerwehr sowie der Aufrechterhaltung der Ordnung zuständigen Kräfte, die im öffentlichen Dienst ausschließlich im Stadtgebiet eingesetzt werden.
Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung dafür, dass nur VOC- konforme Produkte für die Fahrzeuglackierung verkauft werden und auch dafür, dass die eingeschränkt verkaufbaren Produkte nur für die genannten Anwendungen verwendet werden.
Der Käufer bestätigt mit seinem Kauf bei LACKSTORE, dass er der Gesetzeslage der ChemVOCFarbV vertraut ist und durch LACKSTORE darüber ausreichend informiert wurde.
Er bestätigt, dass er die nicht den jeweiligen VOC-Grenzwerten entsprechenden Produkte ausschließlich für die gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefälle verwendet.
Die Verantwortung für die Verwendung innerhalb dieser Richtlinien, geht für die bei LACKSTORE gekauften Produkte an den Käufer über.